Auf Grundlage von § 58c Soldatengesetz übermitteln die kommunalen Meldebehörden jeweils bis zum 31.03. die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr darauf volljährig werden, an die Bundeswehr. Diese nutzt diese Daten, um durch sogenanntes Informationsmaterial gezielt Jugendliche vom Dienst an der Waffe und weltweiten Auslandseinsätzen zu überzeugen. Als Linksfraktion Altlandsberg wollen wir dies nicht tatenlos und ohne Aktivitäten zulassen und haben daher in der Stadtverordnetenversammlung (SVV), einen Eilantrag über die Bekanntmachung dieses Informationsflusses eingereicht. Zielstellung war es die betroffene Bevölkerung zu informieren, dass sie gemäß § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes das Recht haben, der automatischen Weitergabe ihrer persönlichen Daten durch die Meldebehörden an die Bundeswehr zu widersprechen oder die Löschung bereits übermittelte Daten zu verlangen. Ein Musterschreiben für den Widerspruch bzw. die Löschung ist dem Schreiben Informationsschreiben als Service beizulegen. Leider sahen dies SPD und CDU/BSL nicht so weshalb der Antrag jetzt erneut als normaler Antrag die Gremien durchläuft. Der Bürgermeister kündigte jedoch eine Information über den Datenfluss an die Bundeswehr, unabhängig vom Beschluss, über die Medien der Stadt Altlandsberg an. Die Hälfte des Antrages wäre damit bereits durch den Antrag der Linksfraktion und der Zusage des Bürgermeisters erreicht, bleibt noch das direkte Anschreiben mit Zusendung eines Musterwiderspruch!
Ein weiteres Thema, welches uns durch Bundesgesetze neue Aufgaben für die kommunale Ebene beschert, ist das Cannabisgesetz (CanG)! Die Linksfraktion Altlandsberg ist auch hier am Zahn der Zeit und hat direkt nach der Bestätigung durch den Bundesrat einen Antrag für mehr kommunalen Jugend- und Konsumentenschutz eingereicht. Dieser beinhaltet folgenden Vorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf ihrer Internetseite die öffentlichen Plätze und Grünanlagen zu benennen und grafisch darzustellen, an denen Cannabis legal konsumiert werden darf. Ebenfalls sollten ganz klar auch die Konsequenzen bei Fehlverhalten, bspw. kiffen in der Nähe einer Schule, Kita oder auf einem Spielplatz aufgezeigt werden. Der Hinweis auf ein Abgabeverbot an Minderjährige, sollte überall im öffentlichen Raum (Internet, Hinweisschilder) sichtbar sein!
Auf der entsprechenden Website soll außerdem über die Gefahren des Konsums von Alkohol, Cannabis und anderen Drogen informiert und auf Angebote der Suchtberatung hingewiesen werden.
Als Linksfraktion, finden wir das CanG mehr als schlecht gemacht, die Bundesregierung beweist auch bei diesem Gesetz, dass sie keine Ahnung von dem hat, was sie beschließt! Dieses Gesetz ist für Apotheken und den Schwarzmarkt geschrieben!
Positiv bleibt nur, dass sich jetzt jeder durch den Eigenanbau selbst versorgen kann und die Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten und damit verbundenen Kosten für Steuerzahler und Konsumenten ein Ende finden! Natürlich nur, wenn man alles über 50g nicht trocknet, sondern z.B. direkt einfriert oder in Butter verarbeitet, ansonsten steht die Staatsmacht wieder auf der Matte vom normalen Bürger, statt bei der Regierung!
Liebe Grüße
Michael Gläser
(Fraktionsvorsitzender DieLinke.-Altlandsberg)