Ab 01.01.2023, sind mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Stadtgebiet Altlandsberg:
- Hundehalter die nachweislich SGB II oder SGB XII – Leistungen erhalten, für die Dauer des Leistungsbezug für den ersten Hund im Sinne der Hundesteuersatzung von der Steuer befreit.
- Hundehalter die nachweislich Hunde aus Tierheimen oder Tierheim-ähnlichen Einrichtungen haben, sind für den ersten Hund im Sinne der Hundesteuersatzung unbefristet von der Hundesteuer befreit. Für alle weiteren aus diesen Einrichtungen aufgenommenen Hunde, wird einmalig pro Hund eine Befreiung für 12 Monate gewährt.
- Kein jährlicher Nachweis nötig, Bescheid solange gültig, wie Berechtigung nachgewiesen wurde.
Wir finden, dass ist ein Grund zum feiern!
Ihre Stadtfraktion Altlandsberg